Peter Sobanski

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Von der Handwerkskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonhandwerk

Hauptstraße 21
99869 Eschenbergen
Telefon    036258 343 969
Telefax 036258 52 769
Mobil 0178 50 338 00
e-mail info@gutachterbuero-sobanski.de

Gutachtenarten

Privatgutachten

Jeder, sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer hat zu jeder Zeit das Recht, einen Sachverständigen zur Untermauerung seines Standpunktes hinzu zu ziehen.

Das macht jedoch nur Sinn, wenn der Sachverständige für das konkrete Problem als Experte ausgewiesen ist und von der Persönlichkeit über jeden Verdacht der „Gefälligkeit“ erhaben ist. Es kann unter Umständen von Vorteil sein, wenn die Gegenseite keine Einwände zur Auswahl des Sachverständigen vorbringt. Hierzu besteht jedoch keine unbedingte Notwendigkeit, d.h., für die Gegenseite besteht keine Mitwirkungspflicht bei der Auswahl des Sachverständigen.

Die Bedeutung eines Privatgutachtens im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist jedoch beschränkt. Da der Sachverständige von einer Seite beauftragt wird, sind die gemachten Ausführungen als Parteiengutachten an zu sehen. Hier liegt es im Ermessen des Gerichtes, zu entscheiden ob es sich um ein qualifiziertes Parteiengutachten handelt.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird vom Gericht ein weiterer Sachverständiger bestimmt, wobei die Ausführungen des vorab erstellten Privatgutachtens hier meist Berücksichtigung finden.